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Allgemeine Geschäftsbedingungen

zuletzt geändert am Dienstag, dem 03. Mai 2005

Allgemeine Geschäftsbedingungen der :panoma für die Teilnahme am panomizer°

  1. Allgemeine Hinweise

    1. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Teilnahme am panomizer° im Wege der Nutzung des :panoma-Internet-Servers durch den Teilnehmer.
    2. panomizer° umfasst den Anwendungsbereich der interaktiven Objektdarstellung im Internet durch Einzelfotos, Grundrisspläne, Textinformationen, Logos, 3D-Panoramen, kurz Online-Exposé, über eine hierzu für den Teilnehmer durch das System dynamisch generierte(n) panomizer°-Site oder als Datei, welche von dem Server heruntergeladen werden.
    3. Die inhaltliche Gestaltung des panomizer° obliegt ausschließlich :panoma; sie ist jederzeit zur Verbesserung des Leistungsinhalts des panomizer° und einer daraus resultierenden Änderung der Prozessabläufe berechtigt.
    4. Für das für eine Teilnahme am panomizer° im Rechnersystem des Teilnehmers erforderliche Programm und dessen ordnungsgemäße Funktion und Anwendung hat jeder Teilnehmer selbst zu sorgen.
  2. Zustandekommen des Vertrages

    1. Ein Vertrag zur Teilnahme am panomizer° kommt ausschließlich zustande durch - das vollständige und wahrheitsgemäße Ausfüllen der Nutzerdaten des Teilnehmers im panomizer° bei :panoma und - dessen Annahme durch :panoma, welche durch eine automatisch erzeugte Mitteilung (Email) der ihm zugeteilten Zugriffsberechtigung/ Teilnehmerkennung für den Zugang zum panomizer° an den Teilnehmer erfolgt. :panoma ist nicht zur Kontrolle der Angaben des Teilnehmers verpflichtet.
  3. Leistungsumfang, Beginn der Teilnahme

    1. :panoma erteilt dem Teilnehmer Zugriffsberechtigung für den panomizer° und stellt mittels des :panoma -Internet-Servers die technischen Dienste zum Zugang zum panomizer° über das Internet zur Verfügung.
    2. Für die Verlinkung, Integration oder das downloaden der durch den panomizer° erzeugten Daten und deren weiterer Verwendung ist der Kunde selbst verantwortlich.
    3. Der Der Zugang über die von :panoma erteilte Berechtigung ermöglicht die kostenpflichtige Teilnahme am panomizer° in seinem jeweiligen technischen und organisatorischen Ausbauzustand zur Objektdarstellung mittels Panoramen und Bildern und der Möglichkeit, Dritte via Internet auf solche Objektdarstellungen zugreifen zu lassen.
    4. Hinsichtlich der Entgelte wird auf die nachfolgende Ziffer 5 sowie die jeweils gültige Preisliste für die Teilnahme am panomizer° verwiesen. :panoma behält sich eine zusätzliche, für den Teilnehmer dann ebenfalls verbindliche panomizer°-Nutzungsordnung vor, die :panoma einschließlich etwaiger Änderungen oder Ergänzungen dem Teilnehmer über das Internet bekannt gibt.
    5. Zusatzdienstleistungen werden von :panoma nur nach Maßgabe besonderer Vereinbarung gegen besonderes Entgelt erbracht. Hiervon ausgenommen ist die von :panoma eingerichtete Hotline. Diese dient der Beratung der Teilnehmer im Falle von Anwendungsproblemen mit dem panomizer°, nicht jedoch im Hinblick auf hardware- und/oder systemtechnische Probleme.
    6. panoma behält sich vor zwecks Wartung, Backup oder Upgrade den/die Server zu vertretbaren Zeiten (MEZ) und kurzfristig vom Netz zu nehmen. Im Jahresmittel beträgt die Verfügbarkeit 97.5%.
  4. Allgemeine Pflichten des Teilnehmers

    1. Die technischen Voraussetzungen zum Anschluss und zur Teilnahme am panomizer° - insbesondere der Zugang zum Internet - sind vom Teilnehmer selbst zu schaffen und sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Die Firma :panoma stellt die technischen Voraussetzungen in einem vom Teilnehmer über das Internet abrufbaren Leitfaden dar (Internet-Adresse: http://www.panomizer°.de).
    2. Für die vom Teilnehmer im panomizer° eingestellten Bild-Dateien ist ein Entgelt für eine Verweildauer von jeweils einem Monat vereinbart, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen :panoma-Preisliste ergibt. Der Teilnehmer ist berechtigt, Bilddateien vorzeitig zu löschen. In diesem Fall wird das Restguthaben anteilig rückvergütet, d.h. nur die verbrauchten Tage werden berechnet.
    3. Für die Datenpflege im elektronischen panomizer°-Objektverzeichnis ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
    4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, jede Veränderung seiner Impressumsdaten unverzüglich im panomizer° selbst zu pflegen.
    5. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, keine Informationen und/oder Daten mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten, insbesondere keine Informationen und/oder Daten über den panomizer° einzustellen, zu übermitteln oder abrufbar zu machen, die im Sinne des § 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornographisch sind, den Krieg verherrlichen, geeignet sind Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen sowie das Ansehen von :panoma schädigen könnten und/ oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen.
    6. Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 4.5 haftet der Teilnehmer auch im Hinblick auf evtl. Folgeschäden. In einem solchen Fall ist :panoma außerdem zur sofortigen Sperrung der Zugangsberechtigung des Teilnehmers berechtigt (siehe weiter unten Ziffer 7.3).
  5. Entgelte und -Änderungen, Zahlungsbedingungen, Jahresabrechnung

    1. Für die Nutzung des panomizer° werden Entgelte gemäß den jeweils gültigen Preislisten fällig. Diese Entgelte sind im Voraus zu zahlen. Der Teilnehmer kann per Vorauskasse auf sein Pre-Paid-Konto überweisen. Nach Eingang der Vorauszahlung der Teilnehmer die Exposés solange freigeschalten, bis der eingegangene Betrag abgegolten ist, danach werden die Exposés automatisch abgeschaltet. Per Vorkasse eingezahlte Beträge werden dem Teilnehmer zugeordnet. Die Rechnung für seine Vorauszahlung bekommt der Teilnehmer ca. 3 Werktage später.
    2. Die Entgelte können von :panoma unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von drei Monaten geändert werden. Im Falle einer Erhöhung um mehr als 10% gegenüber den zuletzt gültigen Entgelten ist der Teilnehmer berechtigt, den Vertrag mit :panoma vorzeitig zu dem Tag aufzukündigen, zu dem die Entgelterhöhung gemäß der Ankündigung durch :panoma wirksam werden soll. Dieses Recht zur vorzeitigen Kündigung der Kunde jedoch nur innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Ankündigung über die Preiserhöhung ausüben.
    3. :panoma versendet an den Teilnehmer zum Ende eines jeden Monats eine Gesamtübersicht der Transaktionen. Etwaige Einwendungen gegen diese Übersicht hat der Teilnehmer schriftlich gegenüber :panoma innerhalb einer Ausschlussfrist von vier Wochen ab Zugang der Rechnung geltend zu machen, anderenfalls die Rechnung als vom Teilnehmer anerkannt gilt. Gezahlte Beträge des Teilnehmers werden nicht rückerstattet, sondern lediglich dem Pre-Paid-Konto gutgeschrieben.
  6. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Übertragung von Rechten

    1. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Teilnehmer nur im Hinblick auf von :panoma anerkannten oder rechtskräftig zu Lasten von :panoma festgestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
    2. Gegen Zahlungsansprüche von :panoma kann der Teilnehmer nur mit Ansprüchen aufrechnen, die :panoma anerkannt hat oder die rechtskräftig zu Lasten von :panoma festgestellt worden sind.
    3. Der Der Teilnehmer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens :panoma nicht berechtigt, die ihm aus dem Teilnahme-Vertrag zustehenden Rechte, insbesondere die Zugangsberechtigung zum panomizer°, auf einen Dritten zu übertragen.
    4. :panoma ist berechtigt, jederzeit die ihr aus den Teilnahme-Verträgen zustehenden Zahlungsansprüche an einen oder mehrere Dritte abzutreten. :panoma ist weiterhin berechtigt, jederzeit die Organisation, Verwaltung und Aufrechterhaltung des panomizer° und die ihr aus den Teilnahme-Verträgen zustehenden Rechte und Ansprüche unter der Voraussetzung auf einen Dritten zu übertragen bzw. abzutreten, dass der Dritte zugleich sämtliche aus den abgeschlossenen Teilnahme-Verträgen resultierenden Pflichten, insbesondere zur Aufrechterhaltung des Systems, vollumfänglich übernimmt bzw. anstelle von :panoma in die Teilnahme-Verträge eintritt.
  7. Sperrung der Zugangsberechtigung bei Mißbrauch, fristlose Kündigung

    1. Bei dringendem Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des panomizer° und/oder einer über den panomizer° erfolgenden missbräuchlichen Nutzung von Daten ist :panoma berechtigt, die Zugangsberechtigung des Teilnehmers zum panomizer° vorsorglich vorläufig zu sperren. Eine missbräuchliche Nutzung liegt neben den vorstehend in Ziffer 4.4 genannten Fällen vor, wenn der Teilnehmer unberechtigten Dritten Zugang zum panomizer° gewährt, Computerviren in den panomizer° einschleust sowie in allen sonstigen Fällen des Versuchs der Datensabotage, unberechtigter Datenzugriffe, unberechtigten Nutzung von nicht in diesem Vertrag vereinbarter Dienste, der Dechiffrierung ("Knacken") und/oder unzulässiger Weitergabe von Passwörtern, unberechtigtem Lesen von E-Mails anderer Teilnehmer, der Unterbrechung oder Blockierung des Kommunikationsdienstes.
    2. Über die vorläufige Sperrung der Zugangsberechtigung und die Umstände und Tatsachen, die den dringenden Verdacht der missbräuchlichen Nutzung begründen, hat :panoma den Teilnehmer zugleich zu unterrichten und dem Teilnehmer hierdurch Gelegenheit zu geben, die ihm mitgeteilten Umstände und Tatsachen zu entkräften. Kann der Teilnehmer die den dringenden Verdacht der missbräuchlichen Nutzung hinreichend entkräften, hat :panoma die vorläufige Sperrung der Zugangsberechtigung aufzuheben.
    3. Ist eine missbräuchliche Nutzung erwiesen, nimmt :panoma die endgültige Sperrung der Zugangsberechtigung des Teilnehmers vor und unterrichtet den Teilnehmer hierüber unter Mitteilung der dafür maßgeblichen Gründe. In diesem Fall ist :panoma außerdem zur fristlosen Kündigung des Teilnahme-Vertrages berechtigt.
  8. Haftung, Verjährung

    1. Die von :panoma angebotenen Leistungen können mit Rücksicht auf den Zugang zum Internet und dem gegenwärtigen Stand der Technik Einschränkungen unterliegen, die außerhalb des Einflussbereichs von :panoma sind. Für aus solchen von :panoma nicht zu vertretenden Einschränkungen resultierende Schäden ist die Haftung von :panoma ausgeschlossen. :panoma wird jedoch im Rahmen der bestehenden Verkehrssicherungspflicht ausreichend häufige Datensicherungen betreiben, in dem ihr möglichen und zumutbaren Umfang den panomizer° gegenüber unberechtigten Zugriffen Dritter schützen und durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass bei der Datenübernahme aus panomizer° keine von :panoma zu vertretenden Computerviren auf das Rechnersystem des Teilnehmers gelangen.
    2. Bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unverzichtbar ist (sog. Kardinalpflicht), haftet :panoma für den beim Teilnehmer entstandene Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden nur insoweit, als bei Vertragsschluss mit ihrem Eintritt im Falle der Verletzung einer solchen Pflicht üblicherweise zu rechnen war. Im Übrigen ist der Ersatz von dem Teilnehmer aus einer Verletzung vertraglicher und/oder gesetzlicher Pflichten durch :panoma entstandener Schäden, insbesondere bei Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung usw., für den Fall leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder aus anderen zwingenden gesetzlichen Gründen bleibt hiervon unberührt.
    3. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers verjähren, soweit sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist beruhen, in sechs Monaten ab Kenntniserlangung. Im Übrigen und ohne Rücksicht auf eine Kenntniserlangung verjähren Schadensersatzansprüche des Teilnehmers in drei Jahren von dem schädigenden Ereignis an.
  9. Datenschutz, Verschwiegenheit

    1. Für den Inhalt und die Datenschutz- und/ oder sonstige rechtliche, auch urheberrechtliche, Zulässigkeit aller von ihm in den panomizer° eingestellter Daten, insbesondere Bild-Daten, ist der jeweilige Teilnehmer selbst verantwortlich.
    2. Jeder Teilnehmer hat gegenüber :panoma ein Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht an seinen in den panomizer° eingestellten und dort gespeicherten oder daraus abgeleiteten Daten.
    3. Die Firma :panoma stellt dem Teilnehmer eine passwortgeschützte Zugriffsberechtigung zur Verfügung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keinen Unbefugten die ihm zur Nutzung des Systems zugeteilte Zugriffsberechtigung bekannt zu geben. Erlangt ein Unberechtigter Kenntnis der Zugangsberechtigung, ist der Teilnehmer verpflichtet, sie über die Hotline der :panoma sperren zu lassen. Unabhängig davon kann der Teilnehmer die Zugriffsberechtigung im Falle der Gefahr ihrer missbräuchlichen Verwendung sperren lassen. Für Schaden, die bis zur Sperrung der Zugriffsberechtigung durch missbräuchliche Verwendung entstehen, haftet der Teilnehmer.
    4. :panoma ist berechtigt, die Zugriffe auf den panomizer° gemäß § 31 BDSG zu protokollieren. Diese Daten dienen ausschließlich der Datenschutzkontrolle, Datensicherung und Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs.
    5. :panoma verpflichtet alle Mitarbeiter und/oder von ihr zum Betrieb des panomizer° eingeschalteter Subunternehmer zur Verschwiegenheit über alle ihnen aus panomizer° zur Kenntnis gelangenden Informationen.
  10. Urheberrechte und deren Wahrung, Datenaustausch zwischen Teilnehmern

    1. Der Teilnehmer ist für die Verwendung der von ihm im panomizer° eingebrachten Daten, insbesondere Bild-Daten, und deren automatisierte Bearbeitung durch den panomizer° auch im Hinblick auf die Urheberrechte Dritter selbst verantwortlich und hat eine etwaige Verletzung der Rechte Dritter allein zu vertreten.
    2. Ein Austausch von Daten zwischen Teilnehmern am panomizer° unterliegt ebenfalls der alleinigen Verantwortlichkeit der daran beteiligten Teilnehmer. :panoma weist auf das Erfordernis der Beachtung und Einhaltung insoweit einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, Standes- und/oder Wettbewerbsregeln von Berufsverbänden, der Geschäftsgebräuche für Gemeinschaftsgeschäfte u.ä. hin.
  11. Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung

    1. Der Vertrag über die Teilnahme am panomizer° beginnt mit der Freigabe (Freischaltung) der Zugangsberechtigung des Teilnehmers gemäß Ziffer 3.2 und hat keine feste Laufzeit, d.h. er kann jederzeit beendet werden.
  12. Vollständigkeit, Auschluß der Geltung von Teilnehmer-AGB´s, Schriftform, anwendbares Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel

    1. Jeder von :panoma abgeschlossene Vertrag gibt die hierzu mit dem Teilnehmer getroffenen Vereinbarungen vollständig wieder. Die Wirksamkeit etwaiger Neben- oder Zusatzabreden wird abbedungen, es sei denn, sie sind ausdrücklich unter Bezugnahme auf den Teilnahme-Vertrag und schriftlich getroffen.
    2. Allgemeine Geschäfts-, Bestell- oder sonstige Vertragsbedingungen des Teilnehmers werden auch dann nicht Bestandteil des Teilnahme-Vertrages mit :panoma, wenn der Teilnehmer sie regelmäßig für Bestellungen und/oder Auftragsvergaben verwendet.
    3. Jede Vereinbarung mit :panoma bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für deren Änderung, Ergänzung oder Erweiterung sowie die Änderung, Ergänzung oder Erweiterung dieser Bedingungen und schließlich ebenso für die Aufhebung dieser Formvorschrift.
    4. Anwendbar ist ausschließlich deutsches Recht.
    5. Soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, ist Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.
    6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen und/oder eines mit :panoma abgeschlossenen Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des betroffenen Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Bedingungen und des betroffenen Vertrages in seiner Gesamtheit unberührt lassen. In einem solchen Fall haben die Parteien die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine rechtlich wirksame bzw. durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung beabsichtigten tatsächlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich eine ergänzungsbedürftige Lücke dieser Allgemeinen Bedingungen oder eines Vertrages ergibt.